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Zum Jahreswechsel treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die insbesondere die Grundsicherung für Arbeitssuchende betreffen

Ab dem 01. Januar 2012 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende:

Alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte: 374 Euro
Zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner, jeweils: 337 Euro
Erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen: 299 Euro
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre: 287 Euro
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre: 251 Euro
Kinder von 0 bis unter 6 Jahre: 219 Euro

Einige vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, fallen ebenfalls höher aus. Die Anpassungen werden automatisch von der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgenommen, damit sind gesonderte Anträge in den Jobcentern nicht erforderlich. Alle Bedarfsgemeinschaften erhalten bis Ende Dezember 2011 einen schriftlichen Bescheid über die für sie jeweils eintretenden Änderungen.

Personen, die am Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst teilnehmen und ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen, dürfen künftig von ihrem Taschengeld 175 € monatlich behalten, ohne ihre Ausgaben (für Versicherungen und Werbungskosten) nachweisen zu müssen. Dabei werden 115 Euro laufende Ausgaben und 60 Euro Taschengeld zugrunde gelegt. Sind die laufenden Ausgaben nachgewiesen höher als 115 Euro, werden diese zuzüglich 60 Euro berücksichtigt.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 23.12.2011

Keine Angst vorm Amt! Keiner geht allein zum Amt.

Zweite überarbeitet Ausgabe der Broschüre „Erste Hilfe bei Hartz IV“ vom Arbeitslosenzentrum Krefeld enthält viele praktische Tipps im Umgang mit den Jobcentern.

Die Broschüre soll kein rechtlicher Leitfaden zum Arbeitslosengeld II sein, sondern als ein Hilfsmittel im Umgang mit Behörden dienen.

Inhalt

Vorwort

Meine Rechte: Antrag, Bewilligung / Ablehnung, Unterlagen, Kostenersatz, Datenschutz, Vorschuss / Geld statt Gutschein, Wie hoch ist das Arbeitslosengeld II?, Wie viel?, Miete u. Heizung.

Meine Pflichten: Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?, Mitwirkungspflicht.

Praktische Tipps und Hinweise: Zu zweit „aufs Amt“ gehen, Eigenen Ordner anlegen, Nachweise, Belege und Kontoauszüge, Nachweis der Postzustellung, Um Bedenkzeit bitten, Rechte und Möglichkeiten kennen, Recht auf einen schriftlichen Bescheid, Beratungs- und Aufklärungspflicht, Akteneinsicht / Informationsfreiheitsgesetz, Hausbesuch, Eheähnliche Gemeinschaft, Unter 25jährige haben auch Rechte.

Erwerbslos – aber nicht rechtlos: Widerspruch und Klage, Vertrauensschutzregelung, Untätigkeitsklage / Überprüfungsantrag, Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, Verzinsung.

Weitere Informationen: Internet / Bücher

Beratungsstellen

Hier geht es zum Internetlink: klick hier …

Bundesfreiwilligendienst

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 19, ausgegeben zu Bonn 02. Mai 2011

Gesetz zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes

Gesetzestext Bundesfreiwilligendienst

Hartz IV Bezieher können den BFD leisten

Das bedeutet also folgendes:

Bezieher von ALG II (Arbeitslosengeld II) können am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen, jedenfalls vom Grundsatz her. Der Bezug von Hartz IV ist somit kein generelles Ausschlusskriterium. Die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (ALG II-V) wird mit dem Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes angepasst.

Der Neuentwurf von § 1 Absatz 1 Nummer 13 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (ALG II-V ) sieht vor, dass ein Teilnehmer am BFD von seinem Taschengeld 60 Euro als nicht auf die Hartz IV Leistung anrechenbaren Zuverdienst behalten darf. Entsprechendes gilt bereits aktuell für das FSJ bzw. FÖJ. Die 60 Euro werden also nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Damit will der Gesetzgeber die Motivation von ALG-II-Beziehern, an einem BFD teilzunehmen, stärken.

Darüber hinaus bestimmt § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB II i.V.m. § 6 der ALG II-V, dass ein volljähriger Hartz IV Bezieher vom Einkommen in der Regel 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen sowie ggf.Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung vom Zuverdienst absetzen kann. Gleiches gilt für notwendige Ausgaben wie zum Beispiel Fahrtkosten. (Eine Quittungsvorlage ist dann erforderlich.)

Da das Gesetz also die beiden Freiwilligendienste FSJ/FÖJ auf der einen und BFD auf der anderen Seite gleich behandeln will, ist die Teilnahme an einem Bundesfreiwilligendienst wie die Teilnahme an einem Jugendfreiwilligendienst als wichtiger persönlicher Grund i.S.d. § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II anzusehen, der der Ausübung einer Arbeit entgegensteht. Folglich ist der Bezieher von Arbeitslosengeld II, der am Bundesfreiwilligendienst teilnimmt, in dieser Zeit nicht verpflichtet eine Arbeit aufzunehmen.

Bedarfsgemeinschaft

Wie sieht es bei jugendlichen Kindern in der Bedarfsgemeinschaft aus? Dürfen sie den Bundesfreiwilligendienst absolvieren? Werden die Leitungen aus dem BFD, also Taschengeld und Abgeltung für Unterkunft und Verpflegung, auf den Hartz IV Regelsatz angerechnet?

Grundsätzlich steht es Jugendlichen frei, den Bundesfreiwilligendienst zu absolvieren, jedenfalls, wenn sie unter 25 Jahre alt sind und noch zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören. Das liegt schon deshalb nahe, weil der BFD den Zivildienst ersetzen soll. Allerdings werden Leistungen aus dem Bundesfreiwilligendienst – jedenfalls zum Teil – als Einkommen gewertet. So besagen etwa die Fachlichen Hinweise der Arbeitsagentur zu § 11 SGB II Nr. 11.114b, dass 60 Euro des Taschengeldes nicht angerechnet werden. Diese interne BA Richtlinie bezieht sich zwar auf das FsJ, dürfte aber entsprechend auch für den BFD herangezogen werden.

Das Taschengeld wird also lediglich zum Teil angerechnet. Die Abgeltung für Unterkunft und Verpflegung muss hingegen vollständig als eigenes Einkommen des Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft gewertet werden. Die Hartz IV Leistung, das Sozialgeld, wird ja gerade hierfür (Unterkunft, Verpflegung) gezahlt.

Stand: 06.07.2011

Quelle: bundes-freiwilligendienst.de

Schwarz-Gelb stimmt für Hartz IV Sanktionen

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 29. Juni 2011 stimmten die Fraktionen der CDU/CSU, FDP und SPD gegen den Antrag der Fraktion DIE LINKE, der die Abschaffung aller Sanktionen und Leistungseinschränkungen im SGB II (Hartz IV) und im SGB XII (Sozialhilfen) fordert. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme…

Jeder kann mal zu einem Hartz IV Empfänger werden. Will`st Du dann so behandelt werden?

Countdown für den Mindestlohn

Die Zeit drängt: Mindestlohn statt Lohndumping!

Ab 1. Mai 2011 droht jetzt eine neue Runde des Lohndumpings. Die noch geltenden Einschränkungen im Rahmen der europäischen Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreiheit fallen mit diesem Tag fast vollständig weg.

Unternehmen können dann auch Arbeitskräfte aus Mittel- und Osteuropa zu Niedriglöhnen einsetzen, wie sie in den jeweiligen Herkunftsländern gelten.

Gegen LohndumpingDavor schützt nur der flächendeckende Mindestlohn und das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Nur so kann verhindert werden, dass Unternehmen künftig ausländische und deutsche Beschäftigte gegeneinander ausspielen.

Weitere Infos findet ihr auf der Homepage: http://www.mindestlohn-10-euro.de/#

Weitere Links:

http://10-euro-mindestlohn.blogspot.com/2011/04/test.html

Der Caritas Verband hat eine umfassende und fundierte Orientierungshilfe für die Beraterinnen und Berater zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche herausgegeben. Diese ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/110323-CV-Orientierungshilfe.pdf

Quelle: harald-thome.de

Im Februar 2011 wurde in Reaktion auf das Bundesverfassungsurteil vom 09. Februar 2010 das Bildungs- und Teilhabepaket verabschiedet, um das Existenzminimum für Kinder- und Jugendliche angemessener zu sichern.

Zu den erhaltenen Leistungen gehören:

Tagesausflüge/Klassenfahrten von Schulen und Kindertagesstätten
Schulbedarfspaket (erstmals im August 2011)
Aufwendungen Beförderung Schülerinnen und Schüler
Lernförderung
Mittagsverpflegung
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben im Wert von 10 Euro monatlich

Leistungsberechtigte in der Grundsicherung sowie Kinder und Jugendliche aus Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld gemäß Bundeskindergesetz erhalten, haben nun Anspruch auf rückwirkende Erstattung der durch das Bildungs- und Teilhabegesetz abgedeckten Kosten.

Das Gesetz trat rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft. Daher werden die Kosten, die seit dem 1. Januar 2011 unter die Regelungen des Paketzs fallen, erstattet.

W I C H T I G

Es besteht jedoch eine Frist bis zum 30. April 2011 für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB II. Für die anderen gilt der 31. Mai 2011 als Fristende. Für die Einhaltung der Frist genügt es, einen formlosen Antrag zu stellen, auch wenn dann noch nicht alle notwendigen Unterlagen oder Nachweise erbracht wurden. Da die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in den Kommunen unterschiedlich erfolgen wird, weichen die entsprechenden Zuständigkeiten und Formulare voneinander ab.

In der Regel sind für die Leistungsberechtigten im SGB II die Jobcenter verantwortlich, für Leistungsberechtigte im SGB XII das Sozialamt und für Leistungsberechtigte im Wohngeld oder Kindergeldzuschlag sind es die Kindergeldstellen.

Musteranträge werden von Erwerbslosenvereinen bereitgestellt.

Abstimmung im EU-Parlament am 8. März:

Am 8. März stimmt das EU-Parlament über die Einführung der
Finanztransaktionssteuer ab.

Sechs sozialdemokratische Abgeordnete übernehmen die Attac-Forderung in einem Aufruf, der am 2. März in sechs europäischen Tageszeitungen erschien. Das Kampagnenbündnis „Steuer gegen Armut“ wirbt dafür, über ein Web-Formular E-Mails an EU-Abgeordnete zu schicken.

Mehr als 100.000 Nachrichten wurden bereits versendet.

Jetzt online mitmachen:
http://www.makefinancework.org/startseite/steuer-gegen-armut/

Quelle: attac.de

Petition:
„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Nahrungsmittelanteil in der Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige von 132,83 Euro monatlich (tgl. 4,43 Euro) auf mindestens 240,00 Euro (8,00 tgl.) zu erhöhen.“

In der Begründung heißt es: „Soziale Sicherung bedeutet, dem Einzelnen in Notlagen, die aus eigener Kraft nicht mehr bewältigt werden können, zur Seite zu stehen und darüber hinaus durch langfristig angelegte Maßnahmen vorzubeugen – ob bei Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit oder Alter. Somit stellt sich mir die Frage, warum beim Teilaspekt Ernährung immer noch der Empfehlung des Deutschen Vereins gefolgt wird. Mir liegt ein aktueller Rahmenernährungsplan des Deutschen Herzzentrums Berlin vor, wo der Tagessatz (Energieaufnahme 2200 kcal) mindestens verdoppelt werden muss. Langfristig werden durch Mangelernährung weitere Belastungen auf unser Sozial-und Gesundheitswesen zukommen. Auch die ständigen Preisschwankungen durch Lieferengpässe (Dioxinskandal etc.) können mit dem z.Z. zugestandenen Nahrungsmittelanteil nicht aufgefangen werden. Schön, das evtl. im Bildungspaket ein Fortschritt geschafft werden kann. Doch leider kann man „Bücher“ nicht essen. Fraglich ist auch, warum die Volksvertreter sich erst im Dezember 2010 mit dem wirklich drängenden Problem befassen, obwohl das BVG schon im März entsprechende Vorgaben gemacht hat. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Entsprechende Ernährungsempfehlungen. als auch aktuelle Discounterpreise können bei mir angefordert werden.“

Die Petition liegt seit dem 30. Januar 2011 zur Unterzeichnung vor und endet am 31. März. Würden bis Ende der Petition mindestens 50.000 Unterzeichnungen erlangt, muss sich der Deutsche Bundestag mit der Thematik beschäftigen. Um die Petition zu unterstützen, muss man sich zunächst registrieren. Erst dann ist eine Unterzeichnung der Petition möglich. Derzeit haben lediglich 567 Menschen unterzeichnet.
(Stand: 19.02.2011)

Hier geht es zur Unterschrift: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=16325

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